Wer kann sich bewerben?
Anträge können persönlich oder über eine Agentur eingereicht werden. Agentureinrichtungen werden nicht bevorzugt bearbeitet, sondern den individuellen Anträgen gleichgestellt. Um das ”Working Holiday Scheme" Visum in Anspruch zu nehmen, muss man:
- ein deutscher Staatsbürger sein und zur Zeit der Visa-Beantragung in Deutschland wohnen;
- am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) sein;
- einen deutschen Reisepass besitzen (muss noch 2 Jahre gültig sein);
- keine Kinder nach Neuseeland mitbringen;
- der Visa-Abteilung glaubhaft versichern, dass der vorrangige Zweck der Reise Urlaub zu machen, und die Beschäftigung nur ein zweitrangiges Motiv für den Aufenthalt darstellt.
Wie beantrage ich das Visum?
- Nachweis einer Rück- oder Weiterreise, - oder den Nachweis (zur Zeit der Beantragung und bei der Ankunft in Neuseeland), dass man – zusätzlich zu den unten erwähnten NZ$ 4.200 - genügend Geld zur Verfügung hat, um ein Rück- oder Weiterreiseticket vor Ort zu kaufen.
- Nachweis von Geldmitteln. Das heißt: den Nachweis von mindestens NZ$ 4.200 (ungefähr $ 2.100), um für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
- Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist.
Wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:
- Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.
- Visa-Inhaber können während der 12-monatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig – aber Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern nicht dessen Gültigkeit.
- Ein Visum unter dem “Working Holiday Scheme” kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
- “Working Holiday Scheme” Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine andere Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss allerdings ausserhalb Neuseelands beantragt werden.
Kosten für das Visum
Das Visum kostet 245 NZ$ (Stand Januar 2020).
Wie finde ich einen Job?
Die Jobs sollte man vor Ort suchen.Hierfür gibt es unterschiedliche Seiten, wie z.B.:
Wem dies zu unsicher ist, der kann sich bereits zu Hause nach Aushilfstätigkeiten umschauen, die zwar unbezahlt sind, bei denen man aber gegen Kost und Logis einige Stunden täglich arbeitet. Informationen hierzu findet man unter:
Wer sich für einen Au Pair-Aufenthalt interessiert, kann sich über www.aupairworld.com seine eigene Gastfamilie suchen ohne über eine Organisation zu gehen, die häufig dafür eine hohe Vermittlungsgebühr nimmt.